Login für Anbieter
☎ +41 76 296 96 17 ✉ info@leibrente-gurus.de Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00

Nießbrauch & Wohnrecht: verkaufen und wohnen bleiben

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, aber sicher im eigenen Zuhause wohnen bleiben? Mit einem lebenslangen Wohnrecht oder einem Nießbrauch wird genau das im Grundbuch abgesichert – unabhängig davon, wer die Immobilie besitzt. Der Wert dieses Rechts wird beim Kaufpreis berücksichtigt. Wir nehmen Ihre Anfrage auf und prüfen die Möglichkeit einer Vermittlung an einen geprüften Anbieter.

Wohnrecht-Modell unverbindlich anfragen

Wohnrecht oder Nießbrauch – was zu Ihnen passt

Vorteile & worauf Sie achten sollten

Der Nießbrauch bietet die größte Flexibilität – bis hin zur späteren Vermietung, etwa bei einem Umzug ins Pflegeheim. Klären Sie, wer Instandhaltung und laufende Kosten trägt, und lassen Sie die Grundbucheintragung und den Vertrag notariell absichern. Häufig wird der Verkauf mit Nießbrauch mit einer Leibrente oder einem Einmalbetrag kombiniert. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich.

Häufige Fragen zu Nießbrauch & Wohnrecht

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Ein Wohnrecht erlaubt Ihnen, die Immobilie selbst zu bewohnen. Der Nießbrauch geht weiter: Er umfasst neben dem Wohnen auch das Recht, „die Früchte zu ziehen" – etwa die Immobilie zu vermieten und die Miete zu behalten. Beides wird im Grundbuch eingetragen und ist damit dauerhaft gesichert.

Wie sicher ist ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht?

Sehr sicher: Ein im Grundbuch (Abteilung II) eingetragenes Wohnrecht bzw. ein Nießbrauch bleibt auch bei einem Weiterverkauf der Immobilie bestehen und ist gegenüber neuen Eigentümern wirksam. Die Eintragung erfolgt über den Notar.

Mindert ein Nießbrauch den Verkaufspreis?

Ja. Weil der Käufer die Immobilie erst nach Ende des Nießbrauchs/Wohnrechts frei nutzen kann, wird der Wert dieses Rechts vom Kaufpreis abgezogen. Der Abschlag richtet sich nach Alter und statistischer Lebenserwartung sowie dem ortsüblichen Mietwert.

Kann ich trotz Nießbrauch ausziehen?

Beim Nießbrauch ja – Sie könnten die Immobilie z. B. vermieten und die Miete behalten, etwa wenn Sie später in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Ein reines Wohnrecht ist dagegen meist an die eigene Nutzung gebunden. Die genaue Ausgestaltung regelt der Vertrag.

Unverbindliche Verrentungs-Anfrage stellen

Welches Modell interessiert Sie?

Unverbindliche Verrentungs-Anfrage Kostenlos & unverbindlich

Was ist Ihnen am wichtigsten?

Wo befindet sich die Immobilie?

Wohin dürfen wir uns bei Ihnen melden?